» Dank unserer Beobachtungen kann der Mahdzeitpunkt an die Klimabedingungen angepasst werden. «

Marianne Hofer, Landwirtin Tirol

»Die gesammelten Eingaben der Landwirt:innen dokumentieren auch den Erfolg. «

Josef Mann, Landwirt NÖ

phone 0677 643 130 71
Mo–Do: 9.00–15.00 Uhr

Vorverlegungskarte 2025

Erstellt mithilfe der Phänoflex-Beobachtungen

 
In Jahren mit früher Vegetationsentwicklung können Naturschutzflächen (NAT mit Zusatzcodierung NM02) sowie BIO- und UBB-Biodiversitätsflächen (mit Code DIVSZ) bereits flexibel vor dem vorgeschriebenen Datum gemäht werden.
 
Bald finden Sie auch hier alle unsere Vorverlegungskarten seit 2016 an einer Stelle in interaktiver Form.

Hier können Sie die Vorverlegungskarte 2025 als PDF herunterladen.

Erläuterung zur Vorverlegungskarte 2025

Seit dem Jahr 2015 können WF-Mähwiesen (nunmehr NAT), die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben haben und mit den ÖPUL-Auflagencode NM02- "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at" codiert sind, in frühen Jahren entsprechend früher gemäht werden.

​Seit dem Jahr 2020 ist auch die Flexibilisierung des Nutzungszeitpunktes von UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland dahingehend möglich. Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise - BIO" teilnehmen, dürfen ihre Biodiversitätsflächen (CODE DIVSZ) früher mähen, sofern dies für Ihren Bezirk in nachfolgender Karte vorgesehen ist.

​In der Vorverlegungskarte 2025 sehen Sie, wie viele Tage in welchem Bezirk heuer früher gemäht werden darf. Die Erläuterung dazu finden Sie hier. Alle vergangenen Vorverlegungskarten, Erläuterungstexte und Holunder-Karten finden Sie auf der Phänoflex-Unterseite.

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