» Dank unserer Beobachtungen kann der Mahdzeitpunkt an die Klimabedingungen angepasst werden. «
»Es macht mir Freude, mir die Zeit fürs Beobachten zu nehmen! «
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0677 643 130 71 |
Mo–Do: 9.00–15.00 Uhr |
Wie gewohnt können Sie die aktuelle Vorverlegungskarte als PDF herunterladen.
Seit dem Jahr 2015 können WF-Mähwiesen (nunmehr NAT), die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben haben und mit den ÖPUL-Auflagencode NM02- "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at" codiert sind, in frühen Jahren entsprechend früher gemäht werden.
Seit dem Jahr 2020 ist auch die Flexibilisierung des Nutzungszeitpunktes von UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland dahingehend möglich. Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise - BIO" teilnehmen, dürfen ihre Biodiversitätsflächen (CODE DIVSZ) früher mähen, sofern dies für ihren Bezirk in nachfolgender Karte vorgesehen ist.
Für das Jahr 2023 gibt es aufgrund der regional unterschiedlichen Vegetationsentwicklung in bestimmten Bezirken in Österreich eine Vorverlegung des Schnittzeitpunktes um 3 bis 5 Tage.
In der Vorverlegungskarte sehen Sie wie viele Tage in welchem Bezirk heuer früher gemäht werden darf.
Der Erläuterungstext steht hier für Sie zum Download bereit.
Hier finden Sie die Vorverlegungskarten und Erläuterungstexte aus den vergangenen Jahren.