» Wenn man etwas selbst ausprobiert, hat das einen ganz anderen Stellenwert. «
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0677 643 130 71 | |
Mo–Do: 9.00–15.00 Uhr |
Hier können Sie die Vorverlegungskarte 2024 als PDF herunterladen.
Seit dem Jahr 2015 können WF-Mähwiesen (nunmehr NAT), die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben haben und mit den ÖPUL-Auflagencode NM02- "Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at" codiert sind, in frühen Jahren entsprechend früher gemäht werden.
Seit dem Jahr 2020 ist auch die Flexibilisierung des Nutzungszeitpunktes von UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland dahingehend möglich. Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise - BIO" teilnehmen, dürfen ihre Biodiversitätsflächen (CODE DIVSZ) früher mähen, sofern dies für Ihren Bezirk in nachfolgender Karte vorgesehen ist.
In der Vorverlegungskarte 2024 sehen Sie wie viele Tage in welchem Bezirk heuer früher gemäht werden darf. Die Erläuterung dazu finden Sie hier. Alle vergangenen Vorverlegungskarten, Erläuterungstexte und Holunder-Karten finden Sie auf der Phänoflex-Unterseite.