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0677 643 130 71 |
| Mo–Do: 9.00–15.00 Uhr |
Seit dem Jahr 2015 können Naturschutzflächen, für die ein fixes Datum für den ersten Schnitt vorgegeben ist und mit den ÖPUL-Auflagencode NM02-"Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at" codiert sind, in frühen Jahren entsprechend früher gemäht werden.
Seit dem Jahr 2020 ist auch die Flexibilisierung des Nutzungszeitpunktes von UBB-Biodiversitätsflächen im Grünland (Code DIVSZ) dahingehend möglich. Alle Betriebe, die an der Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung - UBB" oder "Biologische Wirtschaftsweise - BIO" teilnehmen, dürfen ihre Biodiversitätsflächen früher mähen, sofern dies für Ihren Bezirk in der aktuellen Karte vorgesehen ist.
In der Vorverlegungskarte 2026 sehen Sie, um wie viele Tage in welchem Bezirk heuer früher gemäht werden darf.
Die Erläuterungen für die Vorverlegung 2026 finden Sie hier
Alle bisherigen Vorverlegungskarten, Erläuterungstexte und Holunder-Karten finden Sie auf der Phänoflex-Unterseite.