» Durch das
Monitoring werden die
Naturschutzziele auch
zum eigenen Anliegen! «

Markus Schleich Landwirt Tirol

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Markus Schleich Landwirt Tirol

phone 0677 643 130 71
Mo–Do: 9.00–15.00 Uhr
<p>Schwarzer Holunder in Vollblüte</p>

Schnittzeit nach Phänologie

Wir schauen auf Blühzeitpunkte

In Salzburg und der Steiermark orientiert sich der Schnittzeitpunkt auf manchen Naturschutzflächen (GL06, GL15, GL25) an den Blühzeitpunkten von Zeigerpflanzen. So kann die Mahd optimal an die jährliche Vegetationsentwicklung angepasst werden. Zudem helfen Ihre Daten der Klimaforschung.

Beim Naturschutzmonitoring "Schnittzeit nach Phänologie" wählen Sie gemeinsam mit einer Ökologin oder einem Ökologen bestimmte Zeigerpflanzen in der Nähe ihrer Naturschutzfläche aus und beobachten die Blühentwicklung. Der Schnittzeitpunkt wird Fläche für Fläche flexibel nach einer vereinbarten Blühphase ausgerichtet. 

Sobald beispielsweise der als Zeigerpflanze gewählte Schwarze Holunder neben der Naturschutzfläche in Vollblüte steht, darf diese gemäht werden. Ihr eigenes Monitoring ermöglicht damit in jedem Jahr eine an die Vegetationsentwicklung der Umwelt angepasste Mahd. Darüber hinaus helfen Ihre Beobachtungsdaten der Klimaforschung.

Zu den Unterlagen

 

So läuft Schnittzeit nach Phänologie ab

Nach der erfolgreichen Anmeldung über den Mehrfachantrag zu UBB- oder BIO-Naturschutzmonitoring-Schnittzeit nach Phänologie können Sie Ihren Mahdzeitpunkt entsprechend der Naturentwicklung in teilnehmenden Bundesländern Salzburg und Steiermark flexibel anpassen.
Wie das im Detail abläuft, erfahren Sie hier:

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Anmeldung über MFA

  • Mehrfachantrag bis spätestens 31. Dezember 2024 über eAMA oder mit Unterstützung der jeweiligen Landwirtschaftskammer einreichen.
  • ÖPUL-Maßnahme UBB bzw. BIO und Naturschutzmonitoring - Schnittzeit nach Phänologie beantragen. Die Monitorings können beliebig kombiniert werden, solange die Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
  • Der positive Bescheid der Naturschutzabteilung (Projektbestätigung über die Teilnahme an GL06, GL15 oder GL25) wird von der AMA an uns weitergeleitet.
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Zur Einschulung Anmelden

  • Sie erhalten von uns im Jänner 2025 eine E-Mail-Benachrichtigung darüber, dass die Anmeldung zu den Einschulungsterminen möglich ist.
  • Nun können Sie sich auf der Teilnahmeplattform für einen passenden Einschulungstermin anmelden.
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Einschulung absolvieren

Die nächten Einschulungen für Schnittzeit nach Phänologie finden im Frühjahr 2025 online statt.

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Beobachtungen eintragen

  • Im Frühjahr (ca. ab Mai) beobachten Sie die ausgewählte Entwicklungsphase ihrer Zeigerpflanze (z.B. Vollblüte des Schwarzen Hollunder) und mähen flexibel Ihre dazu passenden Flächen.
  • Online-Eingabe über Computer oder Handy auf der Teilnahmeplattform bis spätestens 30. September.
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Prämienauszahlung

Sie erhalten Ihre jährliche Prämie von € 108,- automatisch über die AMA.

„Es macht mir Freude, mir die Zeit fürs Beobachten zu nehmen“

Julia Huber Landwirtin

Teilnehmen zahlt sich aus!

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Betriebe, die jedes der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Teilnahme an den ÖPUL-Maßnahmen Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) oder Biologische Wirtschaftsweise (BIO)
  • Zusätzlich Teilnahme an der ÖPUL-Naturschutzmaßnahme (NAT) mit der Auflage „Schnittzeit nach Phänologie“ (GL06, GL15, GL25)
  • Projektbestätigung über die Teilnahme durch die zuständige Naturschutzabteilung

Die Teilnahme ist in Salzburg und in der Steiermark möglich.

 

So sieht's aus - Erklärvideo Schittzeit nach Phänologie

YouTube Vorschaubild

Unterlagen

Erhebungsblätter

Hier finden Sie die Erhebungsblätter für Schnittzeit nach Phänologie zum Herunterladen und Ausdrucken.

Tragen Sie bitte Ihre Beobahtungen anschließend (bis spätestens 30. September) auch in die online Eingabemaske der Teilnahmeplattform ein, um Ihre Prämie zu erhalten.

Falls Unklarheiten beim Ausfüllen der Erhebungsblätter bestehen, zögern Sie nicht unsere Hotline per Telefon oder E-Mail zu kontaktieren!

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Besuchen Sie unsere FAQ-Seite oder kontaktieren Sie uns:

 

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